Hintergrund
Gemäß Trinkwasserverordnung sind Betreiber von Versorgungsanlagen und Trinkwasserinstallationen nach TrinkwV dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Trinkwasser zu untersuchen und über die Trinkwasserqualität zu berichten.
Wesentliche Artefakte sind der Untersuchungsplan und der Prüfbericht:
Der Untersuchungsplan ist der zuständigen Gesundheitsbehörde zu übermitteln. Diese muss diesen im Anschluss an ihre Prüfung freigeben.
Der Prüfbericht mit den Ergebnissen der Untersuchungen ist der zuständigen Gesundheitsbehörde zu übermitteln.
Die Art des Datenaustausches variiert je nach Land, Gesundheitsbehörde oder zugelassener Untersuchungsstelle.
16 Bundesländer mit unterschiedlichen Schnittstellen und Datenstandards
Datenaustausch erheblich erschwert
Hohe Nachbearbeitungsaufwände
Potentielle Datenverluste durch (teil-)manuelle Übertragungswege
Datenübermittlung in unterschiedlichen Qualitäten (Vollständigkeit, Plausibilität, etc.)