FAQ
FAQ
ALLGEMEIN – WAS IST SHAPTH?
Nein, SHAPTH definiert ein Datenformat zur Übermittlung von Trinkwasseranalysen und Untersuchungsplänen sowie eine Schnittstelle/Austauschplattform, über welche die Trinkwasserdaten übermittelt werden. Bestehende Fachverfahren können sich daran anbinden und die Schnittstelle nutzen.
Nein, die Oberfläche von SHAPTH bietet allen beteiligten Akteuren die Möglichkeit alle Funktionen von SHAPTH ohne Fachanwendung nutzen zu können während WAFA als Fachanwendung für alle Gesundheitsämter in Bayern und Thüringen fungieren soll. WAFA ist somit eine von vielen Fachanwendungen, die via SHAPTH Trinkwasserdaten kommunizieren können. Grundsätzlich ist aber SHAPTH kein vollwertiger Ersatz für eine Fachanwendung für Trinkwasser, sondern nur eine Alternative für Prozessteilnehmer, die noch nicht über eine Fachanwendung verfügen bzw. deren Fachanwendung für SHAPTH noch nicht befähigt ist.
Nein, alle Fachanwendungen können durch ihre Hersteller an SHAPTH angebunden werden. Für alle Gesundheitsämter ohne Fachanwendung besteht in Zukunft die Möglichkeit SHAPTH via das Webinterface zu bedienen.
Der Fokus von SHAPTH richtet sich derzeit ausschließlich auf Trinkwasser. Zukünftige Erweiterungen sind jedoch technisch möglich und nicht ausgeschlossen.
Ja, die Übermittlung weiterer Unterlagen ist grundsätzlich möglich. Die Details befinden sich jedoch derzeit noch in Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen.
EINFÜHRUNG VON SHAPTH
SHAPTH soll bei der Übermittlung von Trinkwasserdaten für alle Anlagearten eingesetzt werden.
Aktuell entwickeln die Länder eine gemeinsame Vorgehensweise, die die Nutzung von SHAPTH verpflichtend vorschreiben soll.
Der Zeitpunkt einer Umstellung zur SHAPT-Nutzung ist abhängig von der angestrebten Prozesslösung. Eine Nutzung von SHAPTH via Webinterface wäre ab der offiziellen Einführung von SHAPTH denkbar. Effizienter ist aber die SHAPTH-Nutzung über eine für SHAPTH befähigte Fachanwendung. Dafür muss der Fachanwendungshersteller seine Software für die SHAPTH-Schnittstelle befähigen. Im Anschluss erhält das Gesundheitsamt das entsprechende Update. Die Koordination des Rollout-Prozesses inkl. Festlegung von Migrationsbedarfen für Bestandsdaten für die Gesundheitsämter erfolgt dabei durch die einzelnen Länder..
Der Bund trägt über den ÖGD-Pakt die Kosten für die Harmonisierung des Datenstandards und die Entwicklung der Austauschplattform. Der Betrieb von SHAPTH, nach Abschluss der Förderphase des ÖGD-Paktes, wird aktuell zwischen den Ländern abgestimmt. Für die SHAPTH-Befähigung der jeweiligen Fachanwendungen sowie eventuelle Migration von Bestandsdaten sind die jeweiligen Gesundheitsämter, Landkreise oder jeweiligen Länder verantwortlich.
Zuständige IT-Administratoren in den Gesundheitsämtern sollten sich direkt an den Hersteller ihrer Fachanwendung wenden, um zu klären, ob diese aktuell an SHAPTH angebunden wird oder wann eine solche Anbindung geplant ist.
Den Fachanwendungsherstellern wird eine umfangreiche technische Unterstützung zur Verfügung gestellt. Eine finanzielle Förderung privatwirtschaftlicher Anbieter zur Anpassung ihrer Software ist jedoch nicht vorgesehen.
IT-INFRASTRUKTUR
Je nach Nutzergruppe sollen mehrere sichere Authentifizierungsverfahren angeboten werden, darunter MeinUnternehmenskonto (MUK) und BundID
Die Daten werden aus Gründen der Datensicherheit und Datensparsamkeit nur für eine möglichst geringe Zeit zwischengespeichert. Sie werden 24 Stunden nach erfolgreicher Übertragung gelöscht und andernfalls bis zu maximal 100 Tage auf einem in Deutschland gehosteten Server gespeichert. Die dauerhafte Speicherung obliegt unverändert den sendenden bzw. empfangenden Stellen.
Aufgrund der Möglichkeit, auch ohne spezielle Fachanwendung auf die SHAPTH-Plattform über das Webinterface zugreifen zu können, ist eine entsprechende Verarbeitung der Daten z. B. übergangsweise auch bei eingeschränktem Zugriff
Eine direkte Anbindung von SHAPTH an Verwaltungs- oder Bürgerportale ist im jetzigen Projektstatus nicht abgebildet, da dies nicht dem Nutzungszweck von SHAPTH dient. Entsprechende Portale können ggf. über solche Fachanwendungen angebunden werden, die über SHAPTH übermittelte Daten verarbeiten. Eine Anbindung von unterschiedlichen Authentifizierungsmöglichkeiten ist vorgesehen.
ÜBERMITTLUNG VON BERICHTSPFLICHTIGEN DOKUMENTEN
Die Daten von SHAPTH können direkt in die Fachanwendung eingelesen werden, wenn diese auch für die SHAPTH-Schnittstelle vom jeweiligen Softwarelieferanten befähigt wurde. Grundsätzlich kann die Nutzung von SHAPTH aber auch via Webinterface erfolgen.
Nein, fehlerhafte berichtspflichtige Dokumente, die via API übermittelt wurden, können nicht manuell korrigiert werden. Hingegen ist es möglich, eine korrigierte Fassung der Dokumente erneut zu versenden.
Nein, Korrekturen können ausschließlich von der jeweiligen Untersuchungsstelle selbst veranlasst und übermittelt werden. Eine technische Validierung der Daten wird zum Zeitpunkt der Übermittlung durchgeführt, um potenzielle Fehler zu minimieren.
Ja, neben einer technischen Überprüfung der Daten, erfolgt in SHAPTH auch eine erste fachliche Plausibilisierung. Ein abschließende Bewertung der Plausibilität obliegt aber weiterhin den Fachexperten in den Gesundheitsämtern.
Nein, es erfolgt kein Abgleich des Prüfberichtes mit den im Untersuchungsplan hinterlegten Parametern. Jedoch werden eine allgemeine Datenvalidierung sowie eine Prüfung der Daten auf Vollständigkeit durchgeführt. Um die Zuordnung im Gesundheitsamt zu erleichtern, soll die ID des zugehörigen Untersuchungsplans bei der Übermittlung des Prüfberichtes angegeben werden.
Eine zugelassene Untersuchungsstelle kann Daten direkt zum Gesundheitsamt übermitteln, sofern die Zustimmung des Betreibers erteilt wurde. SHAPTH prüft nicht die aktuelle Wirksamkeit einer solchen Zustimmung.
Ein Prüfbericht, den ein Betreiber von der zugelassenen Untersuchungsstelle erhalten hat, wird ebenfalls via SHAPTH an das Gesundheitsamt gesendet. Hierbei kann der Betreiber ausschließlich ausgewählte Kopfdaten (z. B. empfangendes Gesundheitsamt) bearbeiten. Diese Anpassungen sind für das Gesundheitsamt nicht ersichtlich.
Die Beauftragung zwischen dem Betreiber und der zugelassenen Untersuchungsstelle ist als privatwirtschaftlicher Prozess nach aktuellem Stand nicht für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation via SHAPTH vorgesehen. Der Untersuchungsplan kann jedoch im SHAPTH-Format als Dateianhang auf herkömmlichem Wege übermittelt werden.
Die Gesundheitsämter entscheiden unverändert, welche Befunde im Rahmen des Jahresberichtes an die obere Landesbehörde weitergeleitet werden.
VERWALTUNG VON IDS
In SHAPTH wird es bundeseinheitliche Register für Anlagen, Probennahmestellen etc. geben. Der Umfang der ID-Harmonisierung befindet sich aktuell noch in Abstimmung.
Ja, die Vergabe von IDs soll automatisiert in SHAPTH erfolgen.